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NumberOneMax 02-19-2002 09:53 AM

!!!Question for german webmasters!!!
 
Hi
this post is related to german webmasters only, so from now on I'll write in german since this is easier for me
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ich habe hier ein paar steuerliche fragen
und zwar würd ich gern wissen, ob man auf die einkünfte aus dem adult business auch umsatzsteuer
zahlen muss. Von anderen webmastern wurde mir gesagt, dass ich das nicht zahlen muss, aber ein steuerberater meinte, dass es doch gezahlt werden muss. Wer hat recht und warum?
die zweite frage bezieht sich auf meine rechnungslegung. normalerweiser hätte das finanzamt ja sehr gerne immer rechnungen für alles was gekauft wird. Leider gibt es aber im internet relativ viele firmen, die keine rechnungen zuschicken. Ein nachweis ist dann immer nur auf der Kreditkartenabrechnung vorhanden. Erkennt das Finanzamt das an?

kontent-x 02-19-2002 02:45 PM

Erst einmal zur Frage der Rechnungslegung:

Ich kenne das Problem auch. Oftmals kauft man für viel Geld Bilder oder läßt eine Seite irgendwo hosten und bekommt praktisch nichts in die Hände was dem Finanzamt und einen Steuerberater glücklich machen könnte. Ich habe hier beim Finanzamt selbst nachgefragt und man sagte mir, daß ich von allen mir zugänglichen Unterlagen dann halt Sicherungen auf CD und Screenshots machen solle. Diese Sachen dann ausdrucken und den Rechnungen anheften oder einen weiteren Ordner mit allen derartigen Unterlagen erstellen und zu jedem Buchungsvorgang einen Hinweis wo die gesammelten Unterlagen zu finden sind. Anbei selbstverständlich auch die Kopie oder das Original der Kreditkartenabrechnung...

Das mit der Umsatzsteuer ist natürlich so eine Sache. Erst einmal grundsätzlich:

Bei geringen Umsätzen muß die Mehrwertsteuer nicht getrennt in Deinen Büchern geführt werden. Die Umsatzgrenze lag glaube ich bei knapp 30 TDND Mark im Jahr... Stellst Du Rechnungen, so darfst Du dann allerdings nicht z.B. 20 DM + 16% MwSt. (3,20 DM) = 23,20 DM schreiben.

Liegt Dein Umsatz darüber (was ich annehme), so muß auf alle Fälle über die Mehrwertsteuer Buch geführt werden. Du mußt diese dann auch getrennt auf Deinen Rechnungen ausweisen.

Verkaufst Du irgendwelche Dinge, so bist Du dazu verpflichtet dem Käufer die MwSt. in Rechnung zu stellen. Auch nach USA etc... Bei B2B Verkäufen (zumindest in der EU) kannst Du den günstigsten Steuersatz wählen. So kann Dir der Lieferant in England Waren ohne den dortigen Steuersatz verkaufen. Du mußt dann allerdings auf den Kaufpreis nachträglich den deutschen Steuersatz zahlen, bzw. in Deiner Buchhaltung angeben und ans Finanzamt abführen. Eine pauschale Steuerbefreiung für z.B. den Verkauf von Mitgliedschaften in die USA und alle Welt gibt es meines Wissens nicht.

Um die Sache einfacher zu machen: Gründe eine Firma in den USA (ist schon billig zu haben).

NumberOneMax 02-20-2002 02:23 PM

Quote:

Um die Sache einfacher zu machen: Gründe eine Firma in den USA (ist schon billig zu haben).
kennst du dich damit aus? ich würde dich gerne per email kontaktieren, um noch ein paar fragen zu stellen, wenns dir nichts ausmacht

Gary 02-20-2002 02:38 PM

Verkaufst Du irgendwelche Dinge, so bist Du dazu verpflichtet dem Käufer die MwSt. in Rechnung zu stellen. Auch nach USA etc... Bei B2B Verkäufen (zumindest in der EU) kannst Du den günstigsten Steuersatz wählen. So kann Dir der Lieferant in England Waren ohne den dortigen Steuersatz verkaufen. Du mußt dann allerdings auf den Kaufpreis nachträglich den deutschen Steuersatz zahlen, bzw. in Deiner Buchhaltung angeben und ans Finanzamt abführen. Eine pauschale Steuerbefreiung für z.B. den Verkauf von Mitgliedschaften in die USA und alle Welt gibt es meines Wissens nicht.


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