| DutchTeenCash |
08-08-2005 09:22 AM |
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Originally Posted by keyDet79
Yeah but I don't want the page to look like it's written by a 4yr old. It shouldnt be illegal for me to sell it tho.
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BGH
Vor der Verwendung von Lack-Sprays auf Kfz-Kennzeichen, durch die bei Geschwindigkeitskontrollen der Polizei eine Identifizierung des Nummernschildes verhindert werden soll, haben Verkehrsrechts-Anwälte (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein ? DAV) gewarnt. Die Annahme, derartige Lacke, aber auch CD's, Folien oder Gegenblitzanlagen, würden das für Beweis-Fotos bei Tempo-Messungen verwendete Blitzlicht so stark reflektieren, dass die Kennzeichen nicht mehr abgelesen werden könnten, sei schlichtweg falsch. In den Polizeilabors sei man heute durchaus in der Lage, mit Hilfe entsprechender Technik selbst bei überstrahlten Schildern Buchstaben und Nummern lesbar zu machen. Fahrer, die sich auf derartige Tricks verlassen, müssten im übrigen aber nicht nur damit rechnen, dass sie wegen des Tempoverstoßes zur Rechenschaft gezogen werden. Zusätzlich drohe ein Verfahren wegen Kennzeichen-Missbrauchs, wie der Bundesgerichtshof entschieden hat. Laut Paragraph 22 des Straßenverkehrsgesetzes können dabei Geld- und sogarFreiheitsstrafen bis zu einem Jahr verhängt werden BGH, AZ: 4 StR, 71/99 vom 14.o3.'oo
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